In oder im Abschnitt B.2?

Frage

Ich habe eine Frage im Zusammenhang mit einer Formulierung für eine wissenschaftliche Arbeit. An einigen Stellen verweise ich auf andere Abschnitte. Wann muss ich in und wann im verwenden? Gibt es für die Verwendung einen eindeutigen Anhaltspunkt? Hier einige Beispiele:

Auf…wird in/im Abschnitt B.2 eingegangen.
Die…sind in/im Abschnitt B.2 dargestellt.
Die…werden in/im Abschnitt B.2 beschrieben.

Antwort

Sehr geehrt Frau B.,

Verweisungen auf Stellen in Büchern, Artikeln usw. mit nachgestellter Nummerierung (zum Beipsiel: Seite 23, Kapitel 5, Paragraph 7bis) können mit oder ohne Artikel stehen. Wenn sie ohne Artikel verwendet werden, bleiben sie ungebeugt. Zum Beispiel:

… ist auf Seite 23 oder auf der Seite 23 zu finden.
… steht in Kapitel 5–7 oder in den Kapiteln 5–7.
… wird in Paragraph 7bis oder im Paragraphen 7bis erläutert.

Das Gleiche gilt für Abschnitt, Gliederungspunkt usw. Sie können also sowohl in Abschnitt B.2 als auch im Abschnitt B.2 schreiben. Ebenso: in Abschnitt B.2–B.5 oder in den Abschnitten B.2–B.5.

Dies gilt übrigens nur bei nachgestellter Nummerierung. In anderen Fällen kann der Artikel in der Regel nicht weggelassen werden. Zum Beispiel:

im nächsten Abschnitt
im 11. Abschnitt

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

2 Kommentare »

  1. Andreas said,

    4. Oktober 2008 um 21:21

    Das heißt also, dass die Juristen ruhigen Gewissens “Gemäß Paragraph 1435 ABGB” oder “Gem. DEM ParagraphEN soundso” sagen dürfen.
    Demnach müssen auch die Pluralvarianten “Gem. Paragraphen 1435ff” und “Gem. DEN Paragraphen 1435ff” richtig sein.

    PS: Manche Lehrende meinen übrigens, “ff” hieße “fortfolgende”; ich halte eher für richtig, dass “ff” “folgende” heißt, weil es der Plural zu sein scheint von “f”, “folgender, -e, -s”. Hoffentlich liege ich richtig.

    PPS: Oft wird von Lehrenden auch der Plural “Paragraphe” verwendet, der allerdings nicht “gemäß den Regeln” gebildet zu werden scheint. Er ist vermutlich eine Eigenart der österr. Rechtssprache, über die es für Interessierte hier etwas zu lesen gibt: http://de.wikipedia.org/wiki/Dienstbarkeit_(%C3%96sterreich)#Sonstiges

    Ich hoffe niemanden gelangweilt noch die Grenzen eines Kommentars überschritten zu haben.

  2. Dr. Bopp said,

    5. Oktober 2008 um 16:21

    Juristen dürfen tatsächlich nicht nur Gesetzesartikel sondern auch bestimmte Artikel verwenden: “Gemäß dem Paragraphen 23″ und “gemäß den Paragraphen 23 ff.” Ob sie das auch häufig tun, weiß ich leider nicht. Ich weiß auch nicht, ob im Juristendeutsch die Verwendung des Artikels irgendeine andere Bedeutung hat als die artikellose Variante. Bei den Juristen weiß man ja nie.

    Dann noch eine kleine Bemerkung: Wenn sich die Juristen an diese allgemeine Regel halten, bleibt “Paragraph” ohne Artikel ungebeugt: “gemäß Paragraph 23 ff.”

    ff. ist tatsächlich die Abkürzung für “folgende” (Mehrzahl). Es spricht aber nichts dagegen, es auch als Abkürzung für “fortfolgende” anzusehen.

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