Archiv für Januar, 2012

Mord an Polizeibeamten

Frage

Auf einem Fahndungsplakat heißt es „Mord an Polizeibeamten“, wobei ein einzelner Polizeibeamter gemeint ist. Nun bin ich unsicher, ob es nicht „Mord an Polizeibeamtem“ heißen müsste.

Antwort

Sehr geehrter Herr G.,

es müsste tatsächlich heißen:

Mord an Polizeibeamtem

Das Wort Beamter wird wie ein Adjektiv gebeugt:

Singular:
Nom.: der Beamte, ein Beamter, Beamter
Dat.: dem Beamten, einem Beamten, Beamtem

Plural:
Nom.: die Beamten, Beamte
Dat.: den Beamten, Beamten

Im Dativ Singular steht also die Endung em, wenn Beamter oder Polizeibeamter ohne Artikelwort steht:

Mord an Polizeibeamtem
= Mord an einem Polizeibeamten

Die Endung en steht im Dativ dann, wenn Polizeibeamter von einem gebeugten Artikelwort begleitet wird:

Mord an einem Polizeibeamten
der Mord an diesem Polizeibeamten

Die Endung en steht aber auch im Plural. Wenn mehr als ein Polizeibeamter ermordet worden wäre, müsste die Kriminalpolizei auf dem Fahndungsplakat schreiben:

Mord an Polizeibeamten
= Mord an mehreren Polizeibeamten

Solche artikellosen Formulierungen findet man vor allem in Titeln, stichwortartigen Aufzählungen und juristischen oder juristisch daherkommenden Texten. Zum Beispiel:

Zielvereinbarungen zwischen Studierendem/Studierender und Ausbildungsinstitut
Verkehrsmissstände mit Verantwortlichem des Campingplatzes besprechen
Rentner wegen erzwungenem Sex mit Verlobter vor Gericht
Mitreisende gesucht
Drei Jugendliche vemisst
Staatsanwaltschaft wirft Angeklagter 50 Straftaten vor.
Betrunkener bricht Polizeibeamtem den Finger

Im zweitletzten Satz ist mit Angeklagter (Dativ Singular) eine Frau gemeint. Im letzten Satz bezeichnet Betrunkener (Nominativ Singular) aber einen Mann. Kein Wunder, dass die Fälle hier manchmal durcheinandergeraten.

Wenn Sie einmal gar nicht mehr weiterwissen, denken Sie sich einfach Mann oder Frau (oder im Plural Menschen) dazu, dann finden Sie die richtige Form ganz einfach:

Staatsanwalt wirft angeklagter Frau 50 Straftaten vor.
=> Staatsanwalt wirft Angeklagter 50 Straftaten vor.

Betrunkener Mann bricht Polizeibeamtem den Finger.
=> Betrunkener bricht Polizeibeamtem den Finger.

Beim Beamten ist dies allerdings schwieriger. Wenn Sie ihn ohne Artikel verwenden wollen oder müssen und nicht sicher sind, welche Endung Sie verwenden sollten, ersetzen Sie ihn am besten durch ein Wort wie Angestellter:

Betrunkener bricht angestelltem Mann den Finger.
Betrunkener bricht Angestelltem den Finger.
=> Betrunkener bricht Polizeibeamtem den Finger.

Wenn hier stehen würde

Betrunkener bricht Polizeibeamten den Finger.

müsste der Betrunkene mindestens zwei Polizistenfinger gebrochen haben.

Im öffentlichen Dienst tätige Frauen machen uns das Leben hier übrigens wieder einmal viel einfacher: Die Beugung des Wortes Beamtin/Beamtinnen bietet keine größeren Schwierigkeiten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

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Die besser als erwarteten Konjunkturdaten?

Der Jahreswechsel ist eine Zeit, in der neue Erwartungen formuliert und alte überprüft werden. Vor allem bei Letzterem begegnet man häufiger einer fragwürdigen Formulierung.

Frage

Ist die folgende Formulierung zulässig?

die meist besser als erwarteten Konjunkturdaten

Müsste es nicht etwa heißen: „Die Konjunkturdaten, die meist besser ausfielen als erwartet …“?

Antwort

Sehr geehrter Herr F.,

die Formulierung ist tatsächlich „krumm“. Das liegt daran, dass erwartet in besser als erwartet sich nicht als Adjektiv auf Konjunkturdaten bezieht. Es ist ein Partizip, das zu einem Vergleichssatz gehört:

besser, als man erwartet hatte

Dieser verkürzte Vergleichssatz ist eine Erweiterung von besser (wie? – besser als erwartet). Die Wortgruppe als erwartet bezieht sich also auf besser. Das Adjektiv, das sich auf Konjunkturdaten bezieht, ist besser.

Die Konjunkturdaten sind besser.
die besseren Konjunkturdaten

Die Konjunkturdaten sind viel besser.
die viel besseren Konjunkturdaten.

Die Konjunkturdaten sind besser als erwartet.
die ??? Konjunkturdaten

Das Partizip erwartet kann hier eigentlich nicht attributiv vor das Substantiv gestellt werden. Vergleichen Sie zum Beispiel:

Die Konjunkturdaten sind nicht so hoch wie erwartet.
Die Konjunkturdaten sind besser als von den Analysten erwartet.
Die Konjunkturdaten sind besser als letztes Jahr.
(Der Schrank ist breiter als hoch.)

In diesen Fällen kann erwartet ebenfalls nicht vor das Substantiv treten. Also nicht:

*die nicht so hoch wie erwarteten Konjunkturdaten
*die besser als von den Analysten erwarteten Konjunkturdaten
*die besser als letztes Jahr Konjunkturdaten
(*der breiter als hohe Schrank)

Genauso wenig kann man eigentlich sagen:

*die besser als erwarteten Konjunkturdaten

Trotzdem kommt die letzte Formulierung häufig vor, auch in eher standardsprachlichen Kontexten. Sie ist nämlich so schön kurz und bündig. Grammatisch ist sie aber wie gesagt sehr fragwürdig und stilistisch ist sie alles andere als ein Meisterwerk. Ich würde sie auf jeden Fall vermeiden! Zum Beispiel:

Die Konjunkturdaten, die meist besser ausfielen als erwartet, …
Die Konjunkturdaten sind meist besser als erwartet. Sie …

Manchmal lohnt es sich einfach, ein paar Wörter mehr zu „investieren“.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

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