Am Montag, dem/den 12. Januar 2009

Hier wieder einmal ein Anwärter auf einen Platz ganz oben in der Liste der meistgestellten Fragen:

Frage

Ich habe eine grammatikalische Frage zu einer Einladung. Heißt es: am Montag, dem 12. Januar 2009 oder am Montag, den 12. Januar 2009?

Antwort

Sehr geehrte Frau K.,

beide Formulierungen sind möglich und gebräuchlich:

am Montag, dem 12. Januar 2009
am Montag, den 12. Januar 2009

Wenn das Datum nach dem Wochentag genannt wird, steht es meistens im gleichen Fall wie der Wochentag:

Heute ist Montag, der 12. Januar 2009.
Die Sitzung ist für den Montag, den 12. Januar(,) geplant.
Basel, Montag, den 12. Januar
am Abend des Montags, des 12. Januars

Im Dativ (nach am) wird die Datumsangabe aber oft auch im Akkusativ verwendet:

Die Sitzung findet am Montag, dem 12. Januar(,) statt. oder
Die Sitzung findet am Montag, den 12. Januar(,) statt.

Die Formulierung mit den wird nicht von allen als stilistisch gut akzeptiert. Diese Meinung teile ich nicht, aber es gilt wie so oft: Wenn Sie ganz sicher sein wollen, dass niemand etwas an Ihrer Formulierung auszusetzen hat, verwenden Sie am besten am Montag, dem …

Hier noch ein Verweis auf die Grammatik und die Kommaregeln.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

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Wenn Himmelfahrt auf den ersten Mai fällt

Wenn Himmelfahrt oder, wie man in manchen südlicheren Gefilden auch sagt, Auffahrt auf den ersten Mai fällt, fällt der für viele freie Tag zur Feier des Ersten Mai aus. Das freut einige Arbeitgeber und enttäuscht viele Arbeitnehmer, denn wenn wie heute ein mobiler freier Tag mit einem feststehenden „kollidiert“, hat das Jahr einen bezahlten freien Tag weniger. In zum Beispiel Malaysia hat man das arbeitnehmerfreundlicher geregelt: Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag, wird der nachfolgende Arbeitstag zum Feiertag. Doch was hat das alles mit Sprache oder Rechtschreibung zu tun? – Nichts.

Ich wollte nur wie schon am 1. August (didaktisch gesehen sollen Wiederholungen sehr nützlich sein) darauf hinweisen, dass die Rechtschreibung sich auch mit den Feiertagen beschäftigt. Wie gesagt, feiern wir dieses Jahr am ersten Mai nicht nur Himmelfahrt, sondern auch den Ersten Mai. Wenn die Datumsangabe für den Tag der Arbeit steht, schreibt man sie mit einem großen E. Die entsprechende Rechtschreibregel finden Sie hier.

Weiter gilt für den Ersten Mai, dass er mit Bindestrichen mit anderen Wörtern kombiniert wird (Regel):

Erste-Mai-Feier
Erste-Mai-Kundgebung

Auch wenn man für die Ordnungszahl eine Ziffer verwendet, müssen Bindestriche gesetzt werden:

1.-Mai-Feier
1.-Mai-Kundgebung

Der erste Bindestrich wird oft weggelassen: 1. Mai-Feier. Das ist orthographisch aber höchstens dann einigermaßen vertretbar, wenn eine erste von mehreren Maifeiern und nicht die Feier des Ersten Mai gemeint ist. Aber wen kümmern heute schon Bindestriche? Genießen Sie den freien Tag (wenn es denn tatsächlich ein freier Tag für Sie ist), ganz gleich ob es Ihnen mehr um den kirchlichen oder eher um den sozialistischen Gedanken, um beide oder keinen von beiden geht.

Dr. Bopp

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Der 1. August

Die Schweizer und die in der Schweiz Wohnenden anderer Nationalitäten mögen mir den für sie überflüssigen Anfang dieses Beitrages verzeihen, aber außerhalb der Schweiz wissen nur wenige, dass die Schweiz am ersten August den Ersten August feiert. Am ersten August wird nämlich mit Feiern, Festreden, Höhenfeuern und (in nicht allzu trockenen Sommern wie diesem) Feuerwerk des Rütlischwures gedacht. Der Rütlischwur markiert – so will es die Legende – den Beginn der Eidgenossenschaft: Im Jahre 1291 trafen sich Vertreter aus den drei Urkantonen Uri, Schwyz und Unterwalden auf der Rütliwiese am Vierwaldstättersee und schlossen ein Verteidigungsbündnis gegen die Österreicher und andere lästige Feinde. Das wurde natürlich mit einem Eid besiegelt. Und damit ist auch gleich der Ursprung des offiziellen Namens Schweizerische Eidgenossenschaft geklärt.

Am ersten August feiert die Schweiz also den Ersten August, ihren Nationalfeiertag. Wenn mit diesem Datum nicht das Datum, sondern der spezielle Feiertag gemeint ist, schreibt man das Adjektiv groß. Dies gilt auch für andere besondere Kalendertage wie den Ersten Mai, den Weißen Sonntag, den Heiligen Abend und den Internationalen Frauentag. Die entsprechende Rechtschreibregel finden Sie hier.

Wenn man nicht mehr sicher weiß, ob man nun erster August für das Datum oder Erster August für den Feiertag schreiben muss, nimmt man am besten Zuflucht zur Schreibung mit Ziffern: der 1. August. So geschrieben bezieht er sich nämlich auf beides.

Damit haben wir aber noch nicht ganz alle möglichen Rechtschreibklippen umsegelt. Schreibt man Zusammensetzungen mit Erster August getrennt, zusammen oder mit Bindestrich? Wenn jemand feierliche Worte zur Feier des Ersten Augusts spricht, hält er oder sie dann

a) eine 1. August Rede / Erste August Rede
b) eine 1. August-Rede / Erste August-Rede
c) eine 1.Augustrede / Ersteaugustrede
d) eine 1.-August-Rede / Erste-August-Rede?

Die Lösungen a) und c) sind falsch. Die Lösung b) ist es auch, außer wenn es sich um eine erste von mehreren August-Reden handeln würde. Hier geht es aber um eine Rede zum Ersten August. Zusammensetzungen mit einer Wortgruppe – und um eine solche handelt es sich bei Erste August – werden mit Bindestrich geschrieben. Richtig ist also d) 1.-August-Rede oder Erste-August-Rede wie zum Beispiel auch Erste-Hilfe-Kurs, Dritte-Welt-Laden und – zurzeit auch gerade noch aktuell – Tour-de-France-Gewinner. Siehe hierzu die Rechtschreibregel.

Der Punkt vor dem Bindestrich in 1.-August-Rede sieht zwar vielleicht etwas ungewohnt aus, er ist aber korrekt. Diese Kombination gibt es zum Beispiel auch in

Tel.-Nr.
Dipl.-Ing.
1.-Klasse-Abteil
1.-Mai-Feier

Vgl. §40 der Amtlichen Regelung

Den Schweizern wünsche ich einen schönen Ersten August mit ansprechenden und hoffentlich nicht zu langen 1.-August-Reden. Und allen anderen wünsche ich einfach einen schönen ersten August.

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am Freitag, den/dem 12. 12. 2006

Herr S. fragt:

hallo!!

Leider finde ich keine Erläuterungen über folgenden Fall:

Beobachtung vom 04.auf den 05.12.2006 Beobachtung vom 04. auf dem 05.12.2006??

den oder dem ???

Ich lade euch ein am Freitag, den/m 12.12.2006 ??

Bitte um kurze Korrektur
Vielen herzlichen Dank

Antwort:

Sehr geehrter Herr S.,
verzeihen Sie bitte diesen etwas haarspalterischen Beginn: Bei Ihrer Frage geht es nicht um Rechtschreibung, sondern um ein grammatikalisches Problem. Dies nur um anzugeben, warum Sie eventuell die Antwort vergeblich auf unseren Seiten zur Rechtschreibung gesucht haben.

Die Präposition “auf” steht in diesem Fall mit dem Akkusativ: “von wem oder was auf wen oder was“. Vgl. Canoo.net: “auf” mit Dativ oder mit Akkusativ.

Es heißt also:
“Beobachtung vom 04.auf den 05.12.2006″

Bei Datumsangaben bei einem Wochentag sind sowohl der Akkusativ als auch der Dativ möglich. Siehe Canool.net: Ordinalzahlen, Datumsangaben.

Beide Möglichkeiten sind somit korrekt:

“Ich lade euch am Freitag, den 12.12.2006 ein” oder
“Ich lade euch am Freitag, dem 12.12.2006 ein”

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

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