20. Januar 2009 um 12:33
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Autor: Dr. Bopp
Frage
Es geht um die Großschreibung von Adjektiven bei Eigennamen und Titeln, z.B. der Heilige Vater. Wie schreibt man nun der bayerische Ministerpräsident richtig? Bayerische groß oder klein? Ich habe bisher verschiedene Schreibweisen gesehen.
Antwort
Sehr geehrte Frau H.,
nach den amtlichen Rechtschreibregeln richtig ist:
der bayerische Ministerpräsident
Im Gegensatz zu Heilig in der Heilige Vater gehört bayerisch nicht zum Titel oder zur Amtsbezeichnung des Ministerpräsidenten. Es ist ein ganz „normales“ Adjektiv, das angibt, dass es sich um den Ministerpräsidenten Bayerns und nicht etwa um seinen baden-württembergischen oder thüringischen Amtskollegen handelt. (Amtskolleginnen hat er ja zurzeit wieder einmal keine, aber das ist eine ganz andere Frage.)
Man schreibt bayerisch dann groß, wenn es Bestandteil eines Eigennamens ist. Zum Beispiel: der Bayerische Rundfunk (BR), der Bayerische Wald (Gebirgszug in Ostbayern).
Oft wird bayerisch auch deshalb großgeschrieben (vielleicht in Anlehnung an das Englische), weil es ein geographisches Adjektiv ist. Von Eigennamen abgeleitete Adjektive werden im Deutschen aber im Prinzip kleingeschrieben: wienerisch, mecklenburgisch, schweizerisch, europäisch, ägyptisch, amerikanisch usw. Weitere Informationen und die unvermeidlichen Ausnahmen finden Sie auf den folgenden Rechtschreibseiten:
Dr. Bopp
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24. Juni 2008 um 11:23
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Autor: Dr. Bopp
Frage
Meine Freundin fragte gestern ihre Mutter, ob sie mit ihr ins Rheingold komme, woraufhin die Mutter fragte, ob das eine Kneipe sei. Meine Freundin hat gelacht und sich gewundert, dass sie die Oper „Das Rheingold“ nicht kenne. Ich sagte, dass man dann auch nicht ins sagen dürfe sondern in „Das Rheingold“ sagen müsse. Können Sie mir sagen, wer recht hat und weswegen?
Antwort
Sehr geehrte Frau D.,
Ihre Freundin hat zwar recht, aber es ist nicht sehr erstaunlich, dass ihre Mutter zuerst meinte, es handle sich um ein Lokal. Die Formulierung ins „Rheingold“ gehen klingt relativ locker, sodass außer vielleicht eingefleischten Opernliebhabern und natürlich Bayreuthern nicht unbedingt jeder als Erstes an ein hehres Wagnerwerk denkt. Aber wie bereits gesagt: Sie hat recht.
Auch in diesem Satz steht ins einfach für in das. Wenn man die Oper „Das Rheingold“ besucht, kann man also sagen, dass man ins „Rheingold“ geht. Man kann übrigens auch sagen, dass man in „Das Rheingold“ geht. In ähnlicher Weise sind beide der folgenden Formulierungen korrekt:
Er tritt in der „Walküre“ auf, die ebenfalls zum „Ring des Nibelungen“ gehört.
oder seltener
Er tritt in „Die Walküre“ auf, die ebenfalls zu „Der Ring des Nibelungen“ gehört.
Werktitel werden üblicherweise gleich gebeugt wie normale Wortgruppen (ins „Rheingold“ gehen). Der gebeugte Artikel wird dabei aus dem Titel gelöst und kann wie ein „normaler“ Artikel mit einer Präposition verschmelzen (vgl. diese Rechschreibregel).
Wenn der Titel nicht gebeugt wird (in „Das Rheingold“ gehen), sollte man unbedingt Anführungszeichen verwenden. Aber auch bei der üblicheren, gebeugten Form empfiehlt sich die Verdeutlichung durch Anführungszeichen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bopp
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